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LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2017 - L 2 R 470/15 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.01.2017 - L 2 R 470/15 (https://dejure.org/2017,97601)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Januar 2017 - L 2 R 470/15 (https://dejure.org/2017,97601)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 29.10.2013 - S 13 R 197/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2017 - L 2 R 470/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R
Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2017 - L 2 R 470/15
Unterliege damit die Abrechnung des Erstattungsanspruchs durch die Beklagte im Ergebnis keinen Bedenken, sei vorliegend die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteile vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) betreffend eines evtl. Nachrangs der Erstattungsansprüche von SGB II-Trägern nicht einschlägig, da es sich in den dort entschiedenen Fällen um Bezieher von aufstockenden Grundsicherungsleistungen gehandelt habe.Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R, Rn. 32 ff.) sei ein solcher Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X gerade nicht gegeben.
Hiervon ausgehend ist der Leistungsanspruch des Klägers gegenüber dem beigeladenen Jobcenter nicht "nachträglich" im Sinne von § 103 SGB X entfallen, vielmehr bestand ein solcher von vornherein nicht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R -, SozR 4-1300 § 106 Nr. 1).
- BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R
Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2017 - L 2 R 470/15
Unterliege damit die Abrechnung des Erstattungsanspruchs durch die Beklagte im Ergebnis keinen Bedenken, sei vorliegend die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteile vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) betreffend eines evtl. Nachrangs der Erstattungsansprüche von SGB II-Trägern nicht einschlägig, da es sich in den dort entschiedenen Fällen um Bezieher von aufstockenden Grundsicherungsleistungen gehandelt habe. - BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84
Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2017 - L 2 R 470/15
Das entspricht dem Grundgedanken des § 104 SGB X, der dem nachrangigen Leistungsträger einen Erstattungsanspruch für den Fall einräumt, dass eine einkommensabhängige Leistung durch die rückwirkende Gewährung einer als Einkommen anzurechnenden Leistung nachträglich gemindert oder beseitigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 -, SozR 1300 § 104 Nr. 7 = BSGE 58, 119 mwN).